Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache Nummer 17/3625) zur "Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen an Verträgen der Integrierten Versorgung" erklären Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention, und Harald Terpe, Obmann im
Gesundheitsausschuss:
Künftig werden pharmazeutische Unternehmen die Verantwortung für die integrierte Versorgung von psychisch kranken Patienten übernehmen dürfen. Das geht aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervor. Für diesen Tabubruch liefert die Bundesregierung keine schlüssige Begründung. Es entsteht der Eindruck, dass nicht das Patienteninteresse sondern die Klientelpflege zugunsten der pharmazeutischen Industrie im Vordergrund steht.
Es besteht die Gefahr, dass Pharmaunternehmen künftig auf die Versorgung direkten Einfluss nehmen und die Verordnung von Arzneimitteln in ihrem Sinne beeinflussen.
In Niedersachsen hat eine Krankenkasse einen Vertrag zur Integrierten Versorgung von 12.000 psychisch Kranken mit der Tochterfirma eines pharmazeutischen Unternehmens abgeschlossen. Dieser Vertrag in Niedersachsen ist für das Pharmaunternehmen besonders attraktiv, weil es im Kerngeschäft verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von an Schizophrenie erkrankter Patienten vertreibt. Das betreffende
Pharmaunternehmen verfolgt vor allem das Ziel, seine Medikamente noch besser zu verkaufen.
Wir teilen daher die Befürchtung von Fachgesellschaften, dass sich die Versorgung vor allem psychisch Kranker künftig verschlechtern wird.
Es ist bemerkenswert, wie das Bundesgesundheitsministerium in der Beantwortung unserer Anfrage auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes pocht, aber gleichzeitig dafür sorgt, dass solche Entwicklungen
künftig ausgeweitet werden können.