Ab 2017 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu zehn Prozent ihrer Rückstellung für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter*innen in Aktien investieren. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben wir nachgehakt, inwiefern dabei und bei weiteren Geldanlagen im Gesundheitswesen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden.
Es ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen, die Gesundheit ihrer Versicherten zu fördern, in allen Belangen ihres Handelns. Dazu gehört auch die Aktienanlage. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf der einen Seite den Krankenkassen erlaubt in Aktien zu investieren, aber auf der anderen Seite nichts dafür tut, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Rücklagen dabei nicht in Aktien von Unternehmen investieren, die krankmachende Produkte herstellen oder anderweitig der Gesundheit schaden. Ich fordere die Bundesregierung auf, Vorgaben zu formulieren, die sicherstellen dass nur in Aktienanlagen investiert wird, die ethischen, sozialen, ökologischen Kriterien folgen. Viele Kassen wollen dies auch aus eigenen Antrieb tun, aber es braucht bindende Vorgaben, damit gleiche Bedingungen für alle herrschen.
[Ausführliche Auswertung der Kleinen Anfrage]