Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Schutzbedürftige ab dem 22. Juli 2015 die von der EU-Aufnahmerichtlinie garantierte angemessene medizinische und psychologische Versorgung erhalten, vor dem Hintergrund, dass bis zum Ende der Umsetzungsfrist die geltenden Leistungseinschränkungen mangels Gesetzesinitiativen der Bundesregierung nach meiner Auffassung nicht beseitigt sein werden?
Antwort der Bundesregierung