Die Koalition der Fraktionen von CDU/CSU und FDP lösen mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit eine Neubestimmung des Leistungsgeschehens der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird weiter vertagt. Die geplanten Leistungsverbesserungen des PNG sind völlig unzureichend und folgen keinem erkennbaren Konzept. Weder werden ausreichende Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger noch zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege ergriffen. Eine verlässliche, nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung fehlt, sodass spätestens im Jahr 2015 erneut eine Finanzreform auf die Agenda gesetzt werden muss.
Erforderlich ist eine grundlegende Pflegereform, die eine wirkliche Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung strukturell wie finanziell ermöglicht. Mit einem neuen Pflegebegriff muss das starre defizit- und rein somatisch orientierte Leistungsrecht der SPV neu geregelt werden. Die Versorgungsstrukturen sind konsequent nutzerorientiert auszugestalten, damit sie dem Recht der Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit entsprechen. Notwendig sind ein konsequenter Ausbau ambulanter und quartiersbezogener Versorgungs- und Wohnangebote, unabhängige und zugehende Beratungsstrukturen, eine Entlastungsoffensive für pflegende Angehörige und ein Pro-gramm zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege.
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