Zu den Plänen der Großen Koalition, die Aussetzung des Familiennachzugs zu verlängern, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ich hatte gehofft, dass die SPD standhaft geblieben wäre und es der Union nicht ermöglicht hätte, den Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge im Kern abzuschaffen. Der Schutz der Familie ist ein humanitäres Grundrecht, das gerade auch im Christentum zurecht hochgehalten wird. Und dieses Recht gilt für alle – auch für ausländische Familien. Das entsprechende Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag beschlossen. Es wird dazu führen, dass viele in Münster lebende Menschen – besonders aus Syrien – mehrere Jahre getrennt von ihrer Familie leben und um diese bangen müssen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs bzw. seine Beschränkung auf das Gnadenrecht einer Härtefallprüfung für maximal 1000 Menschen monatlich, erschwert die Integration enorm. Wie können wir erwarten, dass jemand Deutsch lernen und sich beruflich qualifizieren kann, wenn Ehepartner oder Kinder noch im bürgerkriegsumkämpften Syrien weilen? In der Sachverständigenanhörung des Hauptausschusses waren sich Kirchen, UNHCR sowie namhafte völker- und menschenrechtliche Expert*innen einig, dass die bestehende völkerrechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte zu ermöglichen, sich nicht kontingentieren lässt. Wie sollen die tausend Menschen im Monat ausgesucht werden? Die daneben vorgesehene Härtefallklausel, die es bereits heute gibt und in der Vergangenheit nur weniger als zehn Menschen im Monat die Einreise ermöglicht hat, ist völlig untauglich, den Schutz der Familie sicherzustellen.
Wir wissen genau: jeder Fall ist ein Härtefall. Ich frage meine Kolleginnen und Kollegen der Union und SPD: Was wäre, wenn es Ihr Kind wäre? Ich appelliere insbesondere an meine Kolleg*innen der SPD am Donnerstag im Bundestag dieser Regelung nicht zuzustimmen. Die Abschaffung des Familiennachzugs widerspricht sozialdemokratischen, humanitären und rechtlichen Grundsätzen.