Zum heute von der Regierung im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge erklärt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink:
„Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf und der Kontingentierung auf 1000 Menschen im Monat hat die Große Koalition ihr Versprechen gebrochen und Vertrauen verspielt. Viele Geflüchtete haben auf den Nachzug gehofft und bereits seit Monaten und oft Jahren gewartet. Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor und es werden täglich mehr. Diejenigen, die in das Kontingent aufgenommen werden, werden Jahre warten müssen.
Zudem wird die enge Auslegung auf den Begriff „Kernfamilie“ dazu führen, dass Familien weiterhin dauerhaft getrennt in verschiedenen Ländern leben müssen. Sie kennen noch nicht einmal die Kriterien, nach denen sie eine Chance hätten, als Härtefall zu gelten. Das ist aus humanitärer Sicht nicht hinnehmbar. Jede Trennung ist ein besonders schwerer Fall und damit ein Härtefall.
Zusätzlich kompliziert wird das Verfahren, da künftig drei Behörden jeden Fall prüfen müssen. Das stiftet Verwirrung, ist intransparent und kostenintensiv. Grundrechte können nicht nur in Kontingenten gelten. Ich werde das Gesetz ablehnen.“