Anlässlich unseres Fachgesprächs am 22.02.2016 im Deutschen Bundestag erklärte Maria Klein-Schmeink:
"Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes sind, wie vorherzusehen war, die weitreichenden Verbesserungen für Patientinnen und Patienten ausgeblieben. Nach wie vor gibt es viele Patienten, die einen Schaden erlitten haben, wo es unklar ist, wer letztendlich dafür haftbar gemacht werden muss. Deshalb bleibt ein Fonds für Härtefälle für uns auf der Tagesordnung. Daneben brauchen wir mehr Ansätze, um Patientinnen und Patienten im Umgang mit Gesundheitsfragen zu stärken. Zentral ist dabei auch die Selbsthilfe."