Bei einem Termin mit der Gematik, der verantwortlichen Behörde für die Konzeption und Spezifikation der elektronischen Patientenakte (ePA), wurde klar, was wir schon beim Lesen der Spezifikationen befürchtet hatten: Patient*innen werden in der ersten Ausbaustufe keine differenzierten Datenschutzeinstellungen vornehmen können. Das bedeutet, sie werden zunächst zum Beispiel nicht einstellen können, dass der Radiologe die Behandlungsdaten der Psychotherapeutin nicht lesen darf oder der Augenarzt nicht die Behandlungsinformationen der Gynäkologin. Sie können in solchen sensiblen Fällen nur gänzlich darauf verzichten, sich die entsprechenden Daten in die Akte laden zu lassen. Das ist für uns nicht hinnehmbar, denn damit wird ein zentrales Versprechen zur elektronischen Patientenakte gebrochen: die Patient*innen entscheiden darüber, ob sie eine Akte nutzen wollen,  welche Informationen eingestellt werden und mit wem sie diese teilen möchten.
Die Süddeutsche Zeitung hat in einem Artikel ausführlich berichtet, was die aktuelle Lösung konkret für Patient*innen bedeutet. Diesen Artikel finden Sie hier.
Verständlicherweise können in einer ersten Version der ePA noch nicht alle Funktionen im gewünschten Umfang umgesetzt werden. Doch warum ausgerechnet bei den Datenschutzeinstellungen Abstriche gemacht werden sollen, ist völlig unverständlich – zumal dies wegen der kurzen Frist passiert, die Gesundheitsminister Spahn politisch gesetzt hat. Für die Akzeptanz der Akte ist es zwingend notwendig, dass hier nachgebessert wird. Unser Vorschlag ist, dass in einem ersten Schritt zumindest drei grundlegende Einstellungsmöglichkeiten eingefügt werden können: Die Versicherten sollten einstellen können, dass erstens entweder nur sie und der die Behandlungsdaten hochladende Arzt die Daten sehen kann oder zweitens zusätzlich auch der Hausarzt die Daten sehen kann. Als dritte Möglichkeit sollte gewählt werden können, dass alle Ärzt*innen mit erlaubten Zugriff auf die Akte die Daten einsehen können. In späteren Schritten könnten dann differenziertere Einstellungen ermöglicht werden. 
In einem Projekt der Bertelsmann-Stiftung wurden bereits 2017 Vorschläge unterbreitet, wie ein Konzept differenzierter Zugriffsberechtigungen aussehen könnte.