Mit dem 5. SGB XI-Änderungsgesetz will die schwarz-rote Regierungskoalition die sog. erste Stufe der Pflegereform umsetzen und hebt dafür den Beitragssatz zur Pfle- geversicherung um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Das vorliegende Gesetz wird der Anforderung an eine grundlegende Pflegereform, die eine wirkliche Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung strukturell wie finanziell ermöglicht, nicht gerecht. Die sehr begrenzten Mittel, die erneute Verschiebung und das Fehlen eines verbindlichen Zeitplans lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass die Bundesregierung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ernsthaft in dieser Legislaturperiode verfolgt. Deshalb fordern wir grundlegende Änderungen.
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