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Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich würde sagen: Der Gesetzentwurf hat nicht nur einen komplizierten Titel, sondern es handelt sich auch um eine sehr komplizierte Materie. Es geht um ein neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Wer sich in die Tiefe der Paragrafen begeben hat, hat schnell erkennen müssen, dass das alles nicht so einfach zu verstehen ist und man sehr viele Voraussetzungen braucht, um überhaupt nachvollziehen zu können, was dort vorgeschlagen wird.
Nun konnte man nach der Einbringung davon ausgehen, dass wir einen angemessenen Vorschlag vorgelegt bekommen haben. Es wird ein Zeitraum von zehn Jahren für die Überführung in ein neues System vorgeschlagen; dies ist ein langer Zeitraum. Die Bundesregierung erhebt den Anspruch, einen Vorschlag für ein leistungsgerechtes und transparentes System für die Honorierung psychiatrischer Behandlung und Hilfestellung vorzulegen. In dem Gesetzentwurf steht gleichzeitig: Wir wollen die sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Raum diese Ansprüche unterstützen und sagen: Das ist das, was wir brauchen. Wir müssen uns aber auch fragen: Wird dieser Gesetzentwurf diesem Anspruch eigentlich gerecht? Ich glaube, da besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diesen möchte ich Ihnen ein wenig erläutern. Es geht darum, dass wir eine Errungenschaft zu verteidigen haben, nämlich die Personalstandards, die in der Psychia-trie-Personalverordnung seit 1991 gelten. Sie sind ein hohes Gut und tatsächlich einer der Qualitätsfaktoren, die wir in der psychiatrischen Versorgung im stationären Bereich vorzuweisen haben. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, diese Standards in ein neues System zu überführen.
(Beifall der Abg. Stefanie Vogelsang [CDU/CSU])
– Genau – Wir werden fragen müssen, ob dies gelingt. Da sind Zweifel durchaus angebracht, weil wir im Vorlauf, als wir versucht haben, Kriterien abzuleiten, und als das InEK versucht hat, Kriterien für Produzentenschlüssel zu entwickeln, gesehen haben, dass es nicht einfach ist, den aufwendigen Bedarf gerade für die Schwerst-erkrankten abzubilden.
Diese Herausforderung ist noch nicht bewältigt. Wir wissen aber, dass wir in diesem Herbst auf der Grundlage eines solchen Systems anfangen müssen, zu kalkulieren und ein Entgeltsystem für die Optionsphase vo-rauszusetzen. Diese wesentliche Klippe ist also noch nicht genommen. Daran müssen wir noch arbeiten.
Wir wissen zudem eigentlich gar nicht, inwieweit die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung in den Krankenhäusern tatsächlich eingehalten werden. Auch dazu liegen uns keine Daten vor, obwohl wir versucht haben, sie zu erfragen. Das wird für die zukünftige Entwicklung allerdings ein ganz ausschlaggebender Punkt sein, weil wir beim Istzustand ansetzen und davon ausgehend das pauschalierende System entwickeln.
Außerdem müssen wir den Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie gerecht werden. Haben wir hier die notwendigen Vorkehrungen getroffen? Ich würde sagen: Dieser Gesetzentwurf erwähnt diese Besonderheiten nicht einmal. Hier müssen wir ansetzen, und das müssen wir verändern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Insofern gibt es großen Bedarf, genau hinzuschauen. Wir sollten Zwischenschritte vorsehen und dieses lernende System tatsächlich ernst nehmen. Ich hoffe, dass wir dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren in einem konstruktiven Dialog hinbekommen.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt sind die Modellvorhaben. Sie werden im Gesetzentwurf genannt. Auch hier gilt: Keiner von uns wird sie nicht wollen; jeder wird sie wollen. Wir wissen aber: Wir haben bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt, zum Beispiel in der integrierten Versorgung, ebenso aus Modellvorhaben mit Regionalbudgets. Nur: Sind wir heute in der Lage, diese Erfahrungen tatsächlich in die Fläche zu tragen? Nein.
(Dr. Erwin Lotter [FDP]: Doch! Durch die Modellversuche!)
Unterstützt das bisher entwickelte System die Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinaus? Dafür haben wir noch keine Ansatzpunkte. All das muss noch entwickelt werden, ist in diesem Gesetzentwurf aber nicht angelegt. Von daher meinen wir: Es gibt noch deutlichen Nachsteuerungsbedarf. Die Grundlage ist ganz okay; darauf kann man aufbauen. Aber es gibt, wie gesagt, deutlichen Nachbesserungsbedarf. Nicht nur die Fachverbände haben diesen angemahnt, –
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
– sondern auch der Bundesrat hat deutliche Hinweise gegeben. Ich meine, der nächste wichtige Schritt muss darin bestehen, dass wir dafür sorgen, –
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin!
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
– die psychiatrische Versorgung, die psychosoziale Versorgung, die psychotherapeutische Versorgung und die fachärztliche Versorgung zusammenzubringen. Dies wird auch weiterhin die große Herausforderung sein.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)