Noch im November letzten Jahres haben die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen den Bund einstimmig und dringlich aufgefordert, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.
Maria Klein-Schmeink, Münsteraner Abgeordnete sagt dazu: „Es ist richtig, für den bestmöglichen Infektionsschutz von Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie von Menschen mit Behinderung zu sorgen. Die Entscheidung  des Verfassungsgerichtes gewichtet klar zu Gunsten dieses Schutzes von Menschen, die auf Grund von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ein besonderes Risiko tragen, durch  eine Corona-Infektion schwer zu erkranken und zu sterben.“

Das Bundesgesetz muss von den Ländern umgesetzt werden. Diese können Gesundheitsämter oder andere Behörden mit der Aufgabe betrauen. „Wir haben damit einen Spielraum gelassen, auf die Situation in den einzelnen Bundesländern zu reagieren. Das gilt selbstverständlich auch für Bayern. Was nicht geht, ist, ein geltendes Gesetz nicht umzusetzen. “