Der Bundesgerichtshof hat bereits im Juni 2012 festgestellt, dass es für die ärztliche Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen und selbst in die Behandlung nicht einwilligen können, keine gesetzliche Grundlage gibt. Hierauf hat die Bundesregierung erst verspätet reagiert. Dies führte nun zu einem verkürzten parlamentarischen Verfahren, um eine längere Phase der Rechtsunsicherheit für die Praxis zu vermeiden.
Wir sind froh, dass wir auf unseren Druck hin nun doch noch dieses Gesetz hier im Parlament eigenständig diskutieren können. Es war absolut nicht angemessen, einen so schweren Grundrechtseingriff versteckt in einem vollständig anderen Gesetz durch das Parlament zu peitschen.
Eine Zwangsbehandlung darf nur letztes Mittel sein, um Schaden abzuwenden. Die höchstrichterlichen Urteile haben letztlich auch darauf reagiert, dass im psychiatrischen Alltag der Willen eines Patienten zu oft übergangen wird, obwohl es auch mildere Mittel gegeben hätte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat ausdrücklich betont, dass ein solch schwerer Eingriff in Grundrechte nur erfolgen darf, wenn weniger eingreifende Maßnahmen aussichtslos sind. Außerdem muss der behandelnde Arzt versuchen, die auf Vertrauen und Einsicht gegründete Zustimmung des Patienten zu erreichen. Genau hieran mangelt es im psychiatrischen Alltag häufig. In den Einrichtungen fehlen oft das Konzept, die Zeit oder schlicht das Personal, mit der Folge einer zwangsweisen Medikation. Wir stehen deshalb in der Pflicht, zu erwirken, dass auf Zwangsbehandlungen so weit möglich verzichtet wird.
Dennoch haben wir es mit einem Dilemma zu tun. Vollständig werden wir auf eine Zwangsbehandlung nicht verzichten können, als ultima ratio ist sie in manchen medizinischen und psychiatrischen Konstellationen zum Schutz eines Patienten nicht zu vermeiden.
Minister Bahr muss dafür sorgen, dass die Patientenautonomie und Patientenorientierung in psychiatrischen Krankenhäusern strukturell, finanziell und personell gestärkt wird. Dazu zählen bei Bedarf zusätzliche Sitzwachen und Rückzugsräume in einer reizarmen Umgebung, die sich auch in dem Entgeltsystem niederschlagen müssen. Wichtig sind Nachsorgeangebote unter Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker, die darauf ausgerichtet sind, das Auftreten einer psychischen Krise frühzeitig zu erkennen.
Ergänzend brauchen wir dringend einen Ausbau von neuen Formen der akuten Krisenhilfe, um Patienten, die eine medikamentös gestützte Behandlung ablehnen, Alternativen bieten zu können. Umso kurzsichtiger ist die Rechtsverordnung für das neue Psychiatrieentgeltsystem, denn dieses entzieht die für die Schwerstkranken notwendigen Mittel.
Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes setzen wir uns für eine gesetzliche Verankerung der Behandlungsvereinbarungen ein. Damit sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, ihren Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krankheitsepisoden, eine Behandlungsvereinbarung anzubieten, in der die Patienten für die Zeiten der Einwilligungsunfähigkeit Art und Umfang der Behandlungsmaßnahme mit dem Behandelnden festlegen können.
Wir erwarten noch Nachbesserungen in den angesprochenen Bereichen. Das schnelle Verfahren zur Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs zum sensiblen Thema der Zwangsbehandlung erhöht unserer Meinung nach zudem die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Auswirkungen der jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenenfalls schnell auf Fehlentwicklungen zu reagieren.