Gestern wurde im Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Leider wurden unsere Erwartungen einer patientenorientierten Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht erfüllt. Es ist kein koordiniertes Vorgehen erkennbar, das Kernstück, die elektronische Patientenakte, ist aufgrund von mangelhaftem Datenschutz nicht enthalten und bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurden wesentliche Forderungen von Patientenverbänden nicht berücksichtigt.

Patientinnen und Patienten müssen sich sicher sein, dass ihnen eine Gesundheits-App nützt, außerdem sind Anwendungs- und Haftungsfragen vollkommen ungeklärt. Das vorgelegte Gesetz gleicht einer Wirtschaftsförderung für Gesundheitsanwendungen und dies ist nicht Aufgabe von gesetzlichen Krankenkassen. Die vorgesehene Anbindung von Heilberufen an die Telematikinfrastruktur (TI) ist vorerst ein Luftschloss , weil die wesentlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise der Heilberufeausweis und das elektronische Heilberuferegister, noch gar nicht geschaffen wurden.

Für uns Grüne ist klar:

Digitalisierung im Gesundheitswesen muss zu allererst den Patient*nnen nutzen und sie muss das Selbstbestimmungsrecht über die bereitgestellten Daten wahren. Denn bestmögliche Datenschutzbedingungen sind kein Hindernis, sondern die Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen. Wir fordern, dass diese Grundprinzipien eingehalten werden, klare gesundheitspolitische Ziele und eine stringente Strategie verfolgt werden, in deren Entwicklung Patientenverbände und alle Nutzergruppen maßgeblich einbezogen werden.

Hören Sie dazu auch mein Interview beim Deutschlandfunk

Meine Rede im Deutschen Bundestag vom 7. November 2019 sehen Sie  hier  und den Wortlaut lesen Sie auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.