In Deutschland gibt es keine Staatskirche, es herrscht Religionsfreiheit: Jeder darf nach seiner Fasson glauben und selig werden. Trotzdem fördert der Staat religiöse Gemeinschaften. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, der Staat zieht die Kirchensteuer ein, bezahlt Bischöfe, es gibt konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und christliche Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zu theologischen Fakultäten an den Unis.
Ist das richtig, weil der Staat, wo eine Begründung, von Werten lebt, die er selbst nicht garantieren kann? Oder ist diese Förderung von Religion und Glaubensgemeinschaften in einer zunehmend säkularen Gesellschaft längst überholt? Sollten die Kreuze aus dem Klassenzimmer verschwinden anstatt neben christlichem auch noch islamischen Religionsunterricht einzuführen?
Es diskutieren:
Dr. Peter Oestmann, Rechtshistoriker an der WWU Münster
Dr. Peter Zocher, Ev. Theologe und Leiter des Karl-Barh-Archivs in Basel
Maria Klein-Schmeink, MdB, Münster
Die Veranstaltung findet statt im Rahmen einer ökumenischen Reihe zum Reformationsjubiläum 2017
Hier Veranstaltungsflyer im PDF-Format