Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage bestätigt den desolaten Zustand: Nur 4,4 Prozent aller Sozialversicherungsträger haben bei den letzten Sozialwahlen 2011 auf der Versichertenseite eine Wahl mit „echter Wahlhandlung“ durchgeführt. Kein Wunder, dass unter diesen Bedingungen die Wahlbeteiligung bei den Krankenkassen bei schwindend geringen 30 % lag. Die große Koalition hat zwar eine Reform der Sozialwahlen im Koalitionsvertrag vereinbart, aber wie sie die Sozialwahlen konkret attraktiver machen will, kann sie nicht beantworten. Dabei liegen Vorschläge zur inhaltlichen Aufwertung der Selbstverwaltungsgremien, zur Ausweitung des Kreises der Wahlberechtigten, zu mehr Transparenz und zu einem moderneren Wahlverfahren seit 2008 auf dem Tisch. Sollen die kommenden Sozialwahlen 2017 erfolgreicher ablaufen, muss die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen.
[Antwort der Bundesregierung]