In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik spreche ich mich nach intensiver Abwägung gegen die Zulassung der PID aus, auch wenn ich sehe, dass damit ca. 200 bis 250 Paaren in Deutschland mit einer genetischen Veranlagung zu schwerwiegenden vererblichen Krankheiten eine Methode vorenthalten bleibt, vor einer Implantation diese Erkrankung für den Embryonen auszuschließen.
Mich bewegen dabei vor allen Dingen zwei Argumente:
1) Die PID lässt sich auf Dauer nicht auf einige sehr wenige erblich bedingte  Krankheiten einschränken, jeder Indikationskatalog lädt im Zuge des medizinischen Fortschritts zur Erweiterung ein.
2) Es entsteht ein größerer sozialer Druck für Paare mit genetischer Vorbelastung, sich für PID zu entscheiden. 10 triftige Gründe gegen die PID und den von mir mit unterzeichneten Gruppenantrag „Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagonistik“ (Drucksache 17/5450) finden Sie hier: Gründe für ein Verbot der PID (pdf)