Das Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt wer- den, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Bud- gets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnent- wicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.
Mit dem Referentenentwurf des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Anpassung des Budgets vorgelegt. Der Entwurf der Bundesregierung für ein „demografiefestes Reha-Budget“ sieht für die Jahre zwischen 2017 und 2050 für jedes Jahr eine Demografiekomponente vor: einen Faktor, der zusätzlich zur voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe geson- dert zu berücksichtigen ist.
Eine erste Anhebung des Reha-Budgets über mögliche Steigerungen durch Ver- änderungen in der Bruttolohnentwicklung hinaus ergibt sich nach genanntem Referentenentwurf erst in fünf Jahren. Dem bereits heute erhöhten Rehabilita- tionsbedarf wird eine derart verzögerte Anhebung des Budgets für Teilhabeleis- tungen nicht gerecht, ein deutlicher Anstieg der Erwerbsminderungsrenten wäre vorgezeichnet. Wir haben nachgehakt.
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[Antworten der Bundesregierung]