Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Das neue Patientenrechtegesetz wird die Rechte der Patientinnen und Patienten nicht grundlegend verbessern. Der Gesetzesentwurf ist an vielen Stellen inhaltlich auf halber Strecke stecken geblieben. Anstatt Rechte weiterzuentwickeln, wird lediglich bestehendes Recht gebündelt. Am schwersten wiegt, dass es keine wirkliche Verbesserung für geschädigte Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gibt.
Lange Prozesszeiten, hohes Kostenrisiko und geringe Erfolgsaussichten aufgrund hoher Anforderungen an die Beweisführung bleiben an der Tagesordnung. Nach dem Regierungsentwurf muss auch weiterhin ein Patient, obwohl nachweislich ein Behandlungsfehler vorliegt, beweisen, dass dieser ursächlich für den erlittenen Schaden ist. An dieser Stelle brauchen wir dringend Beweiserleichterungen.
Sehr bedauerlich ist zudem, dass es nicht zu einem Härtefallfonds kommen soll, der dann eintritt, wenn PatientInnen einen schwerwiegenden Schaden erlitten haben, es aber nicht gelingt, eindeutig festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dieser würde die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen entlasten. Darüber hinaus brauchen wir dringend verbesserte Informationsrechte. Die Regelungen des Gesetzentwurfs zur Aufklärung und Akteneinsicht von PatientInnen etwa bei den sogenannten Igel-Leistungen sind sehr halbherzig. Problematisch ist zudem, dass keine handfesten Sanktionen vorgesehen sind.
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