Wir haben dem Lieferkettengesetz am 11. Juni 2021 im Bundestag zugestimmt, weil es ein richtiger erster Schritt ist, aber was die GroKo vorgelegt hat, ist nicht stark genug. Wir hatten deshalb Änderungsanträge eingebracht. Die Sorgfaltspflicht darf nämlich nicht beim ersten Zulieferer enden. Bereits am Anfang der Lieferkette, in den Plantagen, Minen und Textilfabriken müssen Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Und das Gesetz darf sich nicht nur auf große Unternehmen beschränken. Außerdem wäre bei der Sorgfaltspflicht für die Umwelt viel mehr nötig gewesen. Deshalb werden wir die Umsetzung auch in der nächsten Legislatur kritisch begleiten.
Hier finden Sie ein Video mit meinem kurzen Kommentar