Auf Grund des breiten Protestes auch von unserer Seite hat Gesundheitsminister Jens Spahn den von ihm geplanten Immunitätsausweis vorerst vom Tisch genommen und will erstmal eine Stellungnahme des Ethikrates einholen. Das begrüßen wir und hoffen, dass dieser Irrweg komplett aufgegeben wird. 

Die geplanten Regelungen sind fachlich-wissenschaftlich nicht haltbar. Derzeit gibt es keine validen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Einschätzung der Dauer und des Ausmasses einer Immunität nach einer Corona-Infektion. Desweiteren war eine Verknüpfung mit Ausnahmen von Infektionsschutzauflagen vorgesehen. Dieses hätte erstens Anreize zur gezielten Ansteckung gesetzt, zudem eine Spaltung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Immunität befördert. Zudem sollte die Regelung für alle übertragbaren Erkrankungen gelten. Auch dieses birgt ein hohes Diskriminierungspotential. 

Die grüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, alle Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so auszugestalten, dass sie diskriminierungsfrei für alle Menschen gelten und zugleich Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie keine Infektionsgefahr darstellen, in ihrer Berufsausübung und Teilhabe insbesondere an Bildungs- und Betreuungsangeboten nicht in gesetzlich unzulässigem Maße einschränken.