Bezüglich der Kaufpreisvorstellungen, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Konversationsflächen in Münster angedacht werden, äußert die grüne Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink ihr Unverständnis: „Die Bundesregierung predigt den Kommunen unter der Regie von Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer eine nachhaltige Stadtentwicklungsplanung. Das hält schwarz-gelb aber nicht davon ab, die Gesetzeslage so auszugestalten, dass dies den Kommunen unmöglich gemacht wird.“
Die betroffenen Städte stünden auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage gegenüber der BImA mit dem Rücken zur Wand. Eigentlich vorbildliche Ratsbeschlüsse zu Konversionsvereinbarungen mit der BImA, wie auch in Münster geschehen, haben auf Grund nicht vorhandener Sanktionen wenig Durchsetzungsvermögen. Auch das von der Bundesregierung eingeräumte Erstzugriffsrecht für Kommunen ist eher ein zweischneidiges Schwert. Die notwendige Voraussetzung, dass der Grundstückserwerb unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Pflichtaufgabe dienen muss, kann von den Kommunen nur selten erbracht werden. „Selbst wenn dies aber der Fall ist, schröpft die BImA die Konversionskommune gleich doppelt. Einmal beim Verkauf und zum zweiten Mal bei möglichen späteren Wertsteigerungen. Auf diese Weise wird den Kommunen letztlich auch die Gestaltungsmöglichkeit genommen, durch nachhaltige Planung erwirtschaftetes Geld wieder in die Infrastruktur zu investieren, “so Klein-Schmeink.
Die Abgeordnete fordert die Bundesregierung und explizit Herrn Dr. Ramsauer auf, die gesetzliche Verpflichtung der BImA ihre Vermögenswerte zu höchstmöglichem Wert zu veräußern, nicht vor die sozialen Belange der betroffenen Städte zu stellen. Der Stadt Münster muss die Möglichkeit geboten werden, durch nachhaltige Stadtplanung die freiwerdenden Liegenschaften zum Wohle der Stadtgemeinschaft, beispielsweise für sozialen Wohnungsbau und studentisches Wohnen zu nutzen.
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