Zu den Ergebnissen der DEGS1-Studie zum Zusammenhang von Armut und Gesundheit erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Das Bundesgesundheitsministerium nimmt selbst die Studienergebnisse des Robert Koch-Institutes, einer ihm unterstellten Forschungseinrichtung, in keinster Weise ernst. Es ist unverantwortlich, dass nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen nun das Wort „insbesondere“ in § 20 SGB V gestrichen werden soll, das sich auf den Beitrag zur Verminderung der gesundheitlichen Chancengleichheit bezieht. Im Gegenzug ist im vorliegenden Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention nun von Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten die Rede, obwohl die Mitverantwortung für die eigene Gesundheit längst im Gesetzestext betont wird.
Die Förderung gesunder Arbeits- und Lebensverhältnisse gerät dabei mehr und mehr aus dem Blick. Die Gesundheitsförderung von Arbeitslosen kommt im Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Auch die Prävention von psychischen Belastungen spielt keine Rolle. Alle, die sich und ihre Gesundheit nicht im Höchstmaß optimieren können, fallen aus dem Rahmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Schere bei der gesundheitlichen Ungleichheit nicht noch weiter auseinandergehen zu lassen und endlich Konsequenzen aus den Forschungsergebnissen zu ziehen.
Zu der Studie:
Das Robert Koch-Institut bestätigt erneut, dass sich die gesundheitliche Ungleichheit in den letzten zehn bis 20 Jahren nicht verringert hat, sondern in einigen Bereichen sogar zunimmt. Je ärmer die Menschen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Diabetes, Adipositas oder Depressionen bekommen und ihr Gesundheitszustand insgesamt schlecht ist.