In der laufenden Woche hat die AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Beschluss zu Nachbesserungen des Gesetzentwurfs für ein Patientenrechtegesetz gefasst. Sie wollen u.a. Regelungen für einen Entschädigungs- und Härtefallfonds einführen und fordern eine ausreichende und fortdauernde Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte, ebenso eindeutigere Regelungen im Gesetz zu den IGeL-Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten den Patienten immer häufiger angeboten werden. Leider fordert die Union keine Verbesserung der Rechtsstellung von geschädigten Patientinnen und Patienten im Klageverfahren. Dies wäre nach unserer Bewertung die wichtigste Verbesserung bei den Patientenrechten.
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