Deutlich steigende Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen sowie Ärz- tinnen und Ärzte insbesondere aus den Bereichen Gynäkologie, Orthopädie und Chirurgie waren Anfang 2011 Gegenstand der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4570. Nach Berichten der Hebammenverbände hat sich die Situation im letzten Jahr verschärft. Steigenden Berufshaftpflichtprämien stünden ins Stocken geratene Honorarverhandlungen mit nicht ausreichenden Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber.
Die Bundesregierung stellte damals in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/4747) fest, dass nicht Fallzahlsteigerungen, sondern deutlich gestiegene Schadenssummen ausschlaggebend für steigende Berufshaftpflichtprämien seien. Die Kalkulation der Beiträge der Berufshaftpflicht habe laut Bundesregierung für einzelne Berufsgruppen zu erfolgen, um eine Quersubventionierung durch andere Versicherungsnehmerinnen und -nehmer auszuschließen. Eine Vorabgenehmigung der Tarife oder eine Anzeigepflicht von Prämienanhebungen sei europarechtlich nicht möglich. Der Vorschlag einer „verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der Unfallversicherung“ erschien der Bundesregierung als nicht erforderlich. Wir haben nachgehakt.
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[Antwort der Bundesregierung]