Den 2. Jahrestag wollen wir zum Anlass nehmen, um über die Entwicklung von ärztlichen Zwangsbehandlungen in Deutschland zu debattieren und über das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Menschen in einer psychischen Krisensituation, die unter Umständen die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nicht mehr erlaubt. Wir wollen gemeinsam mit Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Menschen aus dem professionellen Hilfesystem evaluieren, wie die betreuungsrechtliche Neuregelung sich auf die Praxis ausgewirkt hat, ob sie sich bewährt hat und welcher Änderungsbedarf noch besteht. Steht das Betreuungsrecht und die Praxis in den Kliniken heute im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention? Haben Ärzte, Pfleger, Betreuer und Richter an Sensibilität für das Selbstbestimmungsrecht der Menschen in Krisen gewonnen? Und wie können Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie vermieden werden?

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