Zur Behandlungsfehlerstatistik 2011 des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Es ist unverständlich, warum die Bundesregierrung für die von Behandlungsfehlern Betroffenen keine wirklichen Erleichterungen im Patientenrechtegesetz vorsieht. Die Zahlen des MDK bilden nur die Spitze des Eisbergs. Nach wie vor fehlt eine lückenlose Transparenz. Dass die meisten Behandlungsfehler in der Pflege, der Zahnmedizin und der Gynäkologie und Geburtshilfe vorkommen, zeigt wie sensibel in solchen Fällen vorgegangen werden muss.
Wir brauchen dringend neue Beweiserleichterungen in den Fällen, wo nachweislich ein Schaden und ein Behandlungsfehler vorliegen. Dass die Betroffenen zusätzlich beweisen müssen, dass der Behandlungsfehler Ursache ihres Schadens ist, ist eine große Hürde für die Patientinnen und Patienten. In solchen Fällen sollten Ärzte und Krankenhäuser nachweisen, dass der Fehler nicht Ursache des vorliegenden Schadens war.
Zudem wollen wir einen Härtefallfonds, der Patienten zugutekommt, die einen schweren Schaden erlitten haben, bei denen aber unklar bleibt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dieser würde die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen entlasten und ist vor allem für solche Fälle gedacht, bei denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken notwendig sind. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Behandlungsfehler klagen zu können.