Zu den Antworten der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen zu Behandlungsfehlern mit Todesfolge erklärt Maria Klein-Schmeink: „Die Zahlen stellen nur die Spitze des Eisbergs dar, weil sie auf den offiziell gemeldeten Angaben der behandelnden Einrichtungen beruhen. Es ist aber davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zwischenfälle mit Todesfolge weitaus höher sind. Patientenverbände nennen zumeist eine Zahl von 17000. Ich habe die Fragen an die Bundesregierung gestellt, weil es im Bereich der Behandlungsfehler und der fehlerhaften Medizinprodukte einen eklatanten Datenmangel gibt. Man wird bislang immer nur auf Schätzungen oder Teilerfassungen verwiesen. Wie im Fall der fehlerhaften Brustimplantate zeigt sich erneut, dass insgesamt zu wenig Transparenz und stringente Erfassung von Vorkommnissen an der Tagesordnung sind. Ein verbindliches Meldesystem ist aber Voraussetzung für eine patientenorientierte Qualitätssicherung. Voraussetzung dafür ist ein offensiver und transparenter Umgang der behandelnden Einrichtungen mit Fehlern. Deshalb fordern wir Grünen seit längerem ein umfassendes Monitoring zu den Behandlungsfehlern. Diese sollen Todesfälle infolge von Behandlungsfehlern aber auch Behandlungsfehler ohne Todesfolge erfassen. Auch Zwischenfälle mit fehlerhaften Medizinprodukten müssen darin erfasst sein. Zudem fordern wir verbindliche Melderegister für Medizinprodukte höherer Gefahrenklassen. Es geht nicht darum Ärzte und Krankenhäuser an den Pranger zu stellen, sondern es muss darum gehen, eine Kultur der Fehlervermeidung und des Risikomanagements in der Breite zu etablieren und so bestehende Ansätze auszubauen."
Maria Klein-Schmeinks Stellungnahme im PDF-Format
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen