Zu den Antworten der Bundesregierung auf ihre Schriftlichen Fragen zu der Lage von Opfern von Behandlungsfehlern seit dem Patientenrechtegesetz erklärt Maria Klein-Schmeink:
"Dass sich die Anzahl der Gerichtsverfahren zu ärztlichen Behandlungsfehlern seit dem Patientenrechtegesetz nicht erhöht hat, ist kein Anzeichen für eine verbesserte Versorgungsqualität und Patientensicherheit, sondern unterstreicht einmal mehr, dass die verfahrenstechnischen Hürden für geschädigte Patientinnen und Patienten immer noch zu hoch sind. Nach wie vor ist uns wichtig, dass die Beweislast für geschädigte Patienten herabgesetzt wird, damit Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben. Für schwer geschädigte Patienten, deren Fall ungeklärt bleibt, ist darüber hinaus die Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind. Anstatt sich für mehr Patientenrechte und -sicherheit einzusetzen, stiehlt sich die Bundesregierung unter Verweis auf die Länder aus der Verantwortung. Um Behandlungsfehlern entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung für ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sorgen sowie für ein gesetzlich verankertes Fehler- und Risikomanagement in Krankenhäusern, das eine Auseinandersetzung mit den Fehlern ermöglicht.“
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