Wir haben viele Jahre auf die Weiterentwicklung im Sinne einer kleinräumigeren und realitätstauglichen Bedarfsplanung gewartet. Besonders deutlich wird dies in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, nach der psychisch erkrankte Menschen heutzutage selbst in angeblich überversorgten Regionen monatelang auf den Beginn einer Therapie warten müssen. Es ist unverantwortlich, dass man Menschen mit psychischen Erkrankungen monatelang auf einen Termin warten lässt. Gerade Menschen in Krisen brauchen schnell Hilfe, damit ihr Leid sich nicht unnötig verschlimmert oder gar chronisch wird. Heute bleibt vielen dann nur die stationäre Behandlung in der Psychiatrie.   
Das vom G-BA in Auftrag gegebene Gutachten hat einen Mehrbedarf von ca. 2.400 zusätzlichen Kassensitzen berechnet. Nun sollen lediglich 776 zusätzliche Sitze durch die überarbeitete Richtlinie kommen. Die vorgesehene Anpassung scheint wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Dabei gibt es gerade bei der Arztgruppe der Psychotherapeutinnen und -therapeuten bisher kein Nachwuchsproblem. Umso unverständlicher, dass die Chance nicht genutzt wurde, für die Patientinnen und Patienten wirklich spürbare Verbesserungen zu bewirken und die langen Wartezeiten auf Therapieplätze maßgeblich zu verringern. Wichtig ist, dass der G-BA im Sinne der Weiterentwicklung den Bedarf nun regelmäßig prüft und anpasst.