Die Bertelsmann- Stiftung fordert in einer heute veröffentlichten Studie die Einführung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte. Dadurch würden Bund und Länder bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet. Auch für gesetzlich Versicherte sei eine Senkung des Beitrages um 0,34 Prozent möglich. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion spricht sich vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse dafür aus auf dem Weg zu einer Bürgerversicherung zunächst echte Wahlfreiheit von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung zu schaffen und erklärt:
„Faktisch gibt es für Beamtinnen und Beamte in der Frage der Krankenversicherung keine Wahlfreiheit, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Sind sie aber gesetzlich versichert, müssen sie ihren Versicherungsbeitrag anders als etwa Angestellte im öffentlichen Dienst deshalb vollständig selber zahlen. Damit bleibt ihnen letztlich keine andere Wahl als die private Krankenversicherung (PKV). Wenn man sich anschaut, wie groß die zahlenmäßige und wirtschaftliche Bedeutung dieser Gruppe für die PKV ist, kommt man zu dem Schluss, dass die PKV durch diesen absurden Zustand künstlich staatlich, also durch Steuergelder, alimentiert wird. Deshalb ist für uns klar: Beamtinnen und Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden wollen, dürfen nicht dafür bestraft werden. Der Beihilfeträger muss daher die Hälfte des Beitrages übernehmen. Dies ist vor allem für Beamte mit geringen Einkünften, vielen Kindern oder in Teilzeit tätigen Beamten notwendig. Eine im nächsten Schritt einzuführende Bürgerversicherung würde überdies zu mehr Wahlfreiheit für die in der PKV versicherten Beamten führen. Denn diese haben bislang, aufgrund des Systems der Altersrückstellung, fast keine Möglichkeit, ihre Krankenversicherung zu wechseln. Auch bei den Selbstständigen besteht dringender Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen, nach denen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von kleinen Selbstständigen bemessen werden, sind längst nicht mehr zeitgemäß. Der Selbständige oder die Selbständige von heute, das ist schon lange nicht mehr nur der wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmer. Mindestens zehn Prozent der Selbständigen haben eine prekäre Einkommenslage und gelten damit als akut armutsgefährdet. Im Durchschnitt zahlen sie fast ein Viertel ihres Einkommens an die Krankenversicherung. Selbständige mit niedrigen Einkommen müssen hierfür sogar fast die Hälfte ihres Einkommens aufwenden. Denn ihnen werden heute hohe Mindesteinkommen unterstellt, unabhängig davon ob sie diese auch erreichen. Das ist eine Benachteiligung gegenüber abhängig Beschäftigten, bei denen der Beitrag strikt einkommensbezogen erhoben wird. Wir brauchen eine Beitragsbemessung, die sich auf das tatsächlich erzielte Einkommen bezieht. Es ist höchste Zeit zu handeln, die hohen Beitragsschulden von Versicherten sind ein deutlicher Fingerzeig, dass die Kleinselbstständigen mehr Solidarität brauchen.“