Autorinnenpapier der AG Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion Kordula Schulz-Asche I Maria Klein-Schmeink I Dr. Kirsten Kappert-Gonther I Dr. Bettina Hoffmann Mitglieder des Deutschen Bundestages

2. Fassung mit umfassenden Ergänzungen Stand 02.04.2020

Coronavirus I Entschlossen und solidarisch handeln Grüne gesundheits- und pflegepolitische Forderungen

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Auch bei uns in Deutschland ist noch keine Trendwende in der Entwicklung der Fallzahlen zu erkennen, deshalb kommt es weiterhin auf kluge und effiziente Maßnahmen an, damit die Ausbreitung deutlich verlangsamt und betroffene Menschen gut versorgt werden können. Unser wichtigstes Ziel derzeit ist es, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern, damit weiterhin genügend Versorgungskapazitäten für diejenigen Patient*innen vorhanden sind, die stationär behandelt werden müssen. Selbstverständlich muss darüber nachgedacht werden, wie die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, die uns allen zweifelsohne einiges abverlangen, wieder aufgehoben werden können. Wir dürfen allerdings nicht kopflos in eine solche Situation hineinstolpern, sondern müssen uns darauf vorbereiten. Wir sehen die schon lange vorhandenen Problemlagen im Gesundheitswesen jetzt in der Krise wie unter einem Brennglas. Das gilt vom Öffentlichen Gesundheitsdienst bis zur Geburtshilfe. Deshalb formulieren und aktualisieren wir weiterhin grüne gesundheits- und pflegepolitische Forderungen dazu, was schnell getan werden muss, was jeder beitragen kann und welche Lehren gezogen werden müssen. Über Hinweise und Anregungen freuen wir uns.

Akute Forderungen: Wir halten es für erforderlich, dass

• die Bundesregierung die Information der Bevölkerung und der Beschäftigten im Gesundheitswesen angesichts von zunehmenden Fragen und Verunsicherung intensiviert und besonders darauf achtet, dass die Informationen klar, einheitlich, verständlich und evidenzbasiert sind. Neben Hinweisen auf die allgemeinen Hygieneregeln sollten die Bürgerinnen und Bürger für den Verdachtsfall sensibilisiert und entsprechende einheitliche Verhaltensregeln verbreitet werden. Besonders vulnerable Gruppen müssen gezielt informiert werden. Informationen müssen mehrsprachig bereitgestellt werden. Damit die Informationen die Zielgruppe erreichen, ist es sinnvoll Migrantenselbstorganisationen (z.B. über ihre Dachorganisation die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen) oder andere Verbände mit großer Reichweite (z.B. Islamverbände wie den Zentralrat der Muslime) als Multiplikatoren einzubeziehen. Dabei sind die Informationen auch gezielt über mehrsprachige Informationskanäle zu streuen, wie mehrsprachige Radiosender (z.B. Radio Metropol FM, Radio Cosmo ), Fernsehsender, Online- und Printmedien (z.B. Hürriyet, dw.com, abwab.eu, arte.tv). Zudem besteht schnellstmöglich Handlungsbedarf im Bereitstellen von Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache. Auch die stattfindenden Pressekonferenzen zum Coronavirus sollten simultan in Gebärdensprache übersetzt werden.

• In Krisenzeiten auch diejenigen uneingeschränkten Zugang zu unserem Gesundheitswesen erhalten, die keine gesetzliche Krankenversicherung vorweisen können oder von der medizinischen Regelversorgung nur schwer erreicht werden, wie Wohnungslose, Drogenabhängige, Menschen ohne Papiere oder Geflüchtete. Darüber hinaus müssen Bemühungen angestellt werden, diesen Menschen einen Zugang zu regelmäßiger Körperhygiene zu ermöglichen, z.B. durch die Nutzung der Duschen in öffentlichen Schwimmbädern.

• die gesundheitliche Versorgung und alltägliche Unterstützung behinderter Menschen sichergestellt wird, sowohl in ambulanten Settings als auch in besonderen Wohnformen. Das gilt insbesondere auch für die Versorgung mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln.

• Das Personal bei allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, welches unter Umständen auch mit Infizierten in Kontakt kommt, über eine ausreichende Anzahl geeigneter Schutzmaterialen und ähnliches verfügen kann. Dabei muss klar sein, dass Beschäftigte in Kliniken und Zahn- oder Hausarztpraxen genauso berücksichtigt werden wie Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen, wo eine regelmäßige Versorgung der besonders gefährdeten Menschengruppen stattfindet. Weiterhin regen wir an, dass bei der Verteilung dafür Sorge getragen wird, dass auch Schutzausrüstung für An- und Zugehörige gestellt wird, die älteren und pflegebedürftigen Menschen in der Sterbebegleitung zur Seite stehen.

• Die Heilmittelerbringer und Hebammen müssen ebenso wie die Vertragsärztinnen unter den Schutzschirm genommen werden, da Verdienstausfälle für sie unmittelbar existenzbedrohend sind und wir uns das Wegbrechen der Strukturen in diesem Versorgungsbereich nicht leisten können. Dazu gehören auch der Anspruch auf und die Finanzierung von Schutzausrüstung für die Behandlungen, die stattfinden. Zudem muss bspw. für substituierende Ärzt*innen, die Substitutionsmittel als take-homeVergabe verordnen, oder Hausärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die dieselben Patient*innen oft mehrmals im Monat behandeln neben eines Rückgangs der Fallzahl auch ein verringerter Fallwert ausgeglichen werden.

• bei den Ausgleichzahlungen für die Unikinika, die Maximalversorgungskrankenhäuser und die Kinderkliniken nachgesteuert werden muss, um deren besondere Bedarfe abzusichern. Weiterhin sind die Müttergenesungswerke, die Institutsambulanzen und SPZ/MZEB in den Schutzschirm einzubeziehen.

• Die gemeindepsychiatrischen Träger, die eine wichtige ambulante Betreuungs- und Behandlungsstruktur für schwer psychisch erkrankte Menschen darstellen, ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür müssen u.a. die verschiedenen Sozialversicherungsträger Sicherstellungszusagen geben. Auch Hilfen, wie Telefonkontakte müssen als veränderte Form der Leistungserbringung abrechenbar sein.

• die Bundesregierung ihre Bemühungen ausbaut, Wirtschaftsunternehmen bei der Herstellung von pandemierelevanten Gütern wie Schutzmasken, Beatmungsgeräte oder Desinfektionsmitteln zu unterstützen und für die Unternehmen relevante Sicherheiten, zum Beispiel in Form von Abnahmegarantien, zu schaffen. Wichtig ist, dass diese Bemühungen nicht nur national, sondern europäisch getätigt werden.

• neben der Ausweitung der Beratungskapazitäten für die Nummer 116117 vorhandene geeignete Video-Plattformen für die Beratung vorzusehen sind. Das Angebot an per Video und/oder per Telefon verfügbaren Gesundheitsleistungen ist zügig auszubauen. Dazu gehört beispielsweise, dass für die Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen alle Angebotsformen der Psychotherapie bei Bedarf auch per Telefon und in der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege eine Versorgung per Video oder Telefon für den auf die Corona-Krise begrenzten Zeitraum ermöglicht und entsprechend vergütet werden sowie dass Vorsorge- und Wochenbettbesuche durch Hebammen im Bedarfsfall ebenfalls per Video ermöglicht und entsprechend der üblichen Wochenbettbesuche vergütet werden und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gesichert bleibt u. a. durch die Ermöglichung von Online-Schwangerschaftskonfliktberatung. Zudem müssen bei pandemiebedingten Ausfällen von Beratungen, die unter das Schwangerschaftskonfliktgesetz fallen, Baby-, Kinder- und Rückbildungsgruppen, des Müttergenesungswerks sowie von Angeboten der Heilmittelerbringer Ausfallzahlungen gewährt werden.

• die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass schnellstmöglich SARS-CoV-2-Schnelltests und Antikörper-Tests zur Verfügung stehen. Für einen erfolgreichen Einsatz von Eindämmungs-Maßnahmen wird es unabdingbar sein, die Testkapazitäten stark auszubauen, um regelmäßig feststellen zu können, ob eine Infektion oder sogar eine Immunität vorliegt. dem Robert-Koch-Institut transparente Krankenhausdaten bereitgestellt werden, um den Expertinnen und Experten durch eine verbesserte Datenlage die Möglichkeit zu geben, die Erkenntnisse über das COVID-19-Krankheitsbild auszubauen und einen besseren Überblick über die Lage in unseren Krankenhäusern zu bekommen, um adäquate Strategie-Empfehlungen aussprechen zu können. Die übermittelten Daten müssen vollständig nach einem datenschutzrechtlichen Anonymisierungskonzept anonymisierten werden. Zusätzliches Personal, das die Krankenhäuser bei der Datenübermittlung unterstützt, ist durch die Bundesregierung entsprechend anzuwerben.

• der Verlauf dieser Pandemie zeitgleich wissenschaftlich aus der Perspektive verschiedener Disziplinen begleitet wird und die daraus gewonnenen Erfahrungen zur Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen Evidenz für die Eindämmung dieser sowie künftiger Epidemien liefern. Dafür müssen die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass eine anschließende Bewertung der einzelnen Maßnahmen unzureichend ist, wenn die Bewertung ausschließlich aus der Retrospektive erfolgt.

• die Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz von Apps, die zur Eindämmung des Virus hilfreich sind, da sie die Kontaktpersonenermittlung effizienter gestalten, unterstützt. Die Einhaltung eines lückenlosen Datenschutzes ist allerdings weiterhin von größter Bedeutung. Unabdingbar ist zudem, dass die Nutzung dieser Apps freiwillig ist und keinerlei sozialer Druck auf Bürgerinnen und Bürger aufgebaut wird, diese Apps zu nutzen.

• die Pflegehilfsmittelpauschale befristet auf 80 Euro (jetzt: 40 Euro) erhöht wird.

• das Entlastungsbudget auf 250 Euro erhöht wird und dahingehend flexibilisiert wird, dass es auch für Hol- und Bringedienste genutzt werden kann.

• die Verhinderungspflege ausgebaut wird, indem die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden kann, was andersherum bereits jetzt der Fall ist.

• die Bundesregierung weiterhin eng mit den übrigen Mitgliedstaaten der EU kooperiert, um Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Versorgung von Patientinnen und Patienten zu koordinieren.

• Länder solidarisch unterstützt werden, in denen es kein so ausgebautes Infektionsschutz- und Gesundheitssystem gibt wie in Deutschland. Der weltweite Infektionsschutz kann nur so gut sein wie das schwächste Glied in der Kette. Insbesondere Ländern, deren Kapazitätsgrenzen aufgrund steigender Fallzahlen erreicht sind, wie beispielsweise derzeit Italien, müssen wir solidarisch zur Seite stehen.

• gegen alle Versuche gekämpft wird, die Ausbreitung des Corona-Virus dazu zu benutzen, Menschen in unserer Gesellschaft gegeneinander aufzuhetzen.

Ergänzende Forderungen für Beschäftigte in versorgungsrelevanten Berufen:

Grundsätzlich empfehlen wir den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu folgen1. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, dass in der akuten Epidemie-Situation gerade das Personal in versorgungs- und systemrelevanten Berufen unterstützt wird. Deshalb fordern wir:

• Im Falle der Schließungen von Betreuungseinrichtungen (Schule, KiTa, Tagespflege), muss sichergestellt werden, dass die Kinder oder zu pflegenden Angehörigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen, in Supermärkten, der Polizei oder in sonstigen system- oder versorgungsrelevanten Berufen oder Medien trotzdem betreut werden. Denn nur so können die Beschäftigten weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.

• Die Familien von Gesundheitsberufen und anderen versorgungsrelevanten Berufsgruppen bei der Betreuung von Kindern zu unterstützen.

• Eine einheitliche Gehaltszulage für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime) in denen Patient*innen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, behandelt oder betreut werden.

• Angehörigen der Gesundheitsberufe auf Wunsch psychologische Begleitung zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Zulauf von Menschen, die sich freiwillig melden, um in der Versorgung zu helfen. Es mag Situationen geben, in denen Hilfspersonal nützliche Unterstützung bieten kann. Wichtig ist, dass diese Personen eine vorherige Schulung und eine begleitende Supervision erhalten.

• Dass medizinisches Fachpersonal, insbesondere Pflegefachkräfte, die Möglichkeit bekommen, von Teilzeit auf flexible Vollzeit umzusteigen und dafür entsprechend entlohnt werden. Gleiches gilt für Sonderschichten.

Was wir selbst tun können:

Es muss verhindert werden, dass sich immungeschwächte oder chronisch kranke Menschen infizieren und unser Gesundheitswesen durch zu viele Erkrankte auf einmal überlastet wird. Dabei kann jede und jeder Einzelne helfen

• Hände mit Seife waschen, Nies- und Hustenetikette einhalten und Abstand zu Erkrankten halten. Den Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen wenn möglich einschränken. Wer sich schützt, schützt auch andere.

• Älteren und besonders vulnerablen Menschen unter höchstmöglichem Schutz bei der Bewältigung des Alltags helfen (Einkaufen, Spenden an Tafeln usw.).

• Wer Symptome zeigt, sollte zunächst beim Kassenärztlichen Notdienst (bundeseinheitliche Nummer 116117) anrufen und erst nach telefonischer Beratung einen Arzt aufsuchen. So kann eine bessere Steuerung der Versorgung erreicht werden und die Gefahr vermindert werden, dass andere Personen im Wartezimmer oder in der Notaufnahme angesteckt werden.

• Verantwortungsvoll mit Informationen in den sozialen Medien umgehen, nur solche Informationen teilen, die aus seriösen Quellen stammen und abgesicherte Informationen enthalten. Hetze, Gerüchte und Panikmache dürfen sich nicht verbreiten.

• Solidarisch daran mitwirken, dass Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel vorrangig denen zur Verfügung stehen, die sie vor allem benötigen: Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen.

• Den Alltag verantwortungsvoll gestalten und soziale Kontakte auf ein mögliches Minimum reduzieren. Trotz der gebotenen körperlichen Distanz können soziale Kontakte per Telefon oder Internet gehalten werden. Miteinander können wir diese Krise bewältigen und diejenigen Menschen schützen, die besonders gefährdet sind. Langfristige Forderungen: In einer globalisierten Welt verbreiten sich Infektionserkrankungen sehr schnell. Schon jetzt können wir einige Lehren aus der Situation ziehen. Deshalb sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch langfristige Schritte für einen wirksamen Infektionsschutz und eine gute Versorgung nötig:

• Gerade in einer akuten Krisensituation kommt es auf funktionierende Gesundheitsämter an. Schon jetzt zeigt sich, dass Gesundheitsämter mit großen personellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der öffentliche Gesundheitsdienst vor Ort muss daher endlich finanziell und personell besser aufgestellt werden. Die Aufgabenverteilung vor Ort wird eine der zentralen Reformaufgaben sein. In Zukunft werden regelmäßige Notfallübungen durchgeführt werden müssen, damit die Akteure auf den Krisenfall vorbereitet sein können. Die Expertise des Robert-Koch-Institutes im Bereich öffentliche Gesundheit und Infektionsschutz muss zusätzlich gestärkt wird.

• Durch Krisensituationen in anderen Teilen der Welt können Engpässe bei Arzneimitteln oder auch medizinischen Schutzausrüstungen entstehen. Daher fordern wir, wirksame Maßnahmen und Anreize für eine europäische Produktion von Schutzausrüstungen und Wirkstoffen für lebenswichtige Arzneimittel anzustoßen. Bei der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft müssen wirksame Schritte in diese Richtung unternommen werden.

• Der Pflegefachkräftemangel wird gerade in Krisensituationen besonders deutlich. Dass er aber schon über Jahre schwelt, ist nicht neu. Wir brauchen endlich einen Richtungswechsel in der Pflegepolitik der Bundesregierung, damit die medizinische und pflegerische Versorgung immer und überall sichergestellt werden kann.

• Die Förderung und Unterstützung von Impfstoff-Entwicklungen sowie modernen Therapieansätzen ist zukünftig ebenfalls verstärkt vorzunehmen. Nicht nur national, sondern auch international sind Programme und Anreize notwendig, um schnelle und wirksame therapeutische Antworten auf Infektionskrankheiten zu schaffen.

• Bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen (wie z.B. Diabetes mellitus) und einem geschwächten Immunsystem sowie Raucher*innen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html). Hier zeigt sich abermals, dass sich unsere Gesundheit im Alltag entscheidet. Wir wollen alle Menschen zu einem gesunden Leben befähigen. Dafür müssen gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen hergestellt werden.

• Die WHO als weltweit anerkannte Institution internationaler Gesundheitspolitik muss gestärkt werden. Nur durch ein abgestimmtes und solidarisches Zusammenwirken aller Länder kann der Gefahr von Pandemien begegnet werden.

1 https://www.gmkonline.de/documents/pandemieplan_teil-i_1510042222.pdf und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ergaenzung_Pandemieplan_Covid.pdf?__blo b=publicationFile

Papier zum Download