Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) von 2011 hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die regionalen Planungsbereiche zum 1. Januar 2013 so festzulegen, dass eine flächendeckende Versorgung sichergestellt wird. Nach Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sollten mit der Reform der Bedarfsplanung insgesamt, insbesondere jedoch in ländlichen Regionen, etwa 1.350 neue Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entstehen. Dies ließ sich bis Ende 2013 aus verschiedenen Gründen nicht realisieren.
Im Vorfeld der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Reform der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist es notwendig, Transparenz darüber herzustellen, inwiefern die neuen Zulassungszahlen zu der politisch gewollten und auch von der gemeinsamen Selbstverwaltung angestrebten Verbesserung der Versorgung beigetragen haben. Aktuelle Daten zu der Frage, wie viele Zulassungsmöglichkeiten entstanden sind und auch tatsächlich besetzt werden konnten, liegen der Öffentlichkeit nicht vor. Deshalb habe ich bei der Bundesregierung nachgefragt.
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