Der Hebammenberuf ist für die Geburtshilfe von entscheidender Bedeutung. Durch das neue Hebammengesetz aus November 2019 wird die Ausbildung der Hebammen nun zu einem dualen Studium, einhergehend mit einer Verringerung der praktischen Ausbildungsstunden und einer Erweiterung des theoretischen, wissenschaftlichen Parts. „Endlich hat Bundesgesundheitsminister Spahn eingesehen, dass EU-Verordnungen auch für ihn gelten; schließlich datiert die EU Richtlinie aus 2013“, sagt Maria Klein-Schmeink, die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. „Die Akademisierung der Hebammenausbildung steigert die Attraktivität des Berufs. Und sie ist die Grundlage dafür, dass Hebammen endlich gemäß ihrer Qualifikation eingesetzt und bezahlt werden. Wir haben immer gefordert, den Ländern zu ermöglichen, kurzfristig die neuen Studiengänge aufzubauen. Hier muss die Expertise von erfahrenen Hebammen in die neuen Studiengänge überführt werden“, so die Bundestagsabgeordnete.
„In der letzten Sitzung Sozialausschusses wurde deutlich, dass es derzeit nicht so aussieht, als werden unsere Hochschulen in Münster (WWU, KathO, FH) für den Studiengang zur Verfügung stehen,“ bedauert Sylvia Rietenberg, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion Bündis90 die Grünen. „Dies liegt offensichtlich auch an der fehlenden Finanzierungszusage für akademische Ausbildung seitens des Landes. So haben die Hochschulen keine Planungssicherheit, um ein Curriculum zu erstellen und mögliche Kooperationen mit Kliniken für den praktischen Teil zu verhandeln.“
Dies bestätigt auch die Landtagsabgeordnete Josefine Paul, Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend: „Das ist ein Armutszeugnis für die schwarzgelbe Landesregierung. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung die Ausbildung zum Hebammenberuf gefährdet, indem es versäumt klare finanzielle Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu schaffen. Wir Grüne hatten in Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag zur Finanzierung der Ausbildungsgänge gestellt, der allerdings von CDU und FDP abgelehnt wurde. Es wäre mehr als wünschenswert, dass es am Hochschulstandort Münster und auch angesichts der Vielzahl von Geburtshilfeabteilungen die entsprechende akademische Ausbildung gebe. Zumal hierdurch wichtige und attraktive Arbeitsplätze entstehen und erhalten bleiben.“
Ratsfrau Sylvia Rietenberg unterstreicht die Bedeutung der Hebammen: „Vor, während und nach einer Geburt brauchen Mutter und Kind besondere Unterstützung. Auch für Väter, Co-Mütter, Geschwisterkinder stellen eine Schwangerschaft und die anschließende Geburt einen gravierenden Einschnitt im Leben dar. Der Beginn dieses „neuen“ Familienlebens ist für viele nicht einfach, denn die Eltern befinden sich in einem Wechselbad der Gefühle, zwischen Vorfreude, Erschöpfung und Unsicherheit. Daher räumt die Gesetzgebung jeder Schwangeren bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Geburt einen Anspruch auf Hebammenhilfe ein. Für viele Schwangere ist sie eine sehr wichtige, Bezugs-und Kontaktperson in einer besonders sensiblen Phase des Lebens. Sie sind aber auch für die ganze Familie eine unverzichtbare Stütze. Denn gerade in dieser Ausnahmesituation ist eine kompetente fachliche Begleitung unverzichtbar. In diesem Lebensabschnitt bieten Hebammen und Entbindungspfleger einen geschützten Rahmen und sind Ansprechpartner*innen für alle existenziellen Fragen, die am Anfang eines Lebens anstehen.“
„Im Münsterschen Sozialausschuss wurde auf unseren Vorschlag hin angeregt, dass sich die Verwaltung noch einmal bei den möglichen Ausbildungsträgern dafür einsetzt, eine akademische Ausbildungtrots in Münster und Region einzurichten. Letztendlich müssen auch die örtlichen Träger und Einrichtungen ein Interesse daran haben den Hebammennachwuchs auch vor Ort auszubilden und dadurch stärker auch an die Region zu binden“, so Harald Wölter gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen Münster.
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