Zur am Donnerstag, 2.7. im Bundestag stattfindenden Abstimmung zum Gesetzentwurf der Koalition „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ erklärt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink:
„Auch wenn der Vorschlag der Bundesregierung hinsichtlich einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung und der Aufenthaltserlaubnis einige Verbesserungen enthält, ist der Gesetzesentwurf mit nicht akzeptablen Verschärfungen verbunden. Gut ist, dass es endlich ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete geben wird, aber wir fordern Verbesserungen beim Ehegattennachzug und eine Aufenthaltserlaubnis für Geduldete in Berufsausbildung. Dazu haben wir Änderungsanträge zur namentliche Abstimmung gestellt.
Absolut haarsträubend ist jedoch, dass die Regierungskoalition mit dem neuen „Ausreisegewahrsam“ eine neue, verschärfte Form der Abschiebehaft einführen will. Das Ausreisegewahrsam soll ohne Vorliegen eines Haftgrundes verhängt werden können. Wir halten das weder mit dem Grundgesetz noch mit europäischen Normen vereinbar und haben die Streichung dieses Passus gefordert. Darüber wird in namentlicher Abstimmung entschieden“.