Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Dennoch sind zahlreiche Menschen in Deutschland auf Grund rechtlicher und praktischer Hürden von einer angemessenen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen oder haben nur einen sehr begrenzten Zugang. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Regierungen am 4. April aufgefordert, Menschen ohne Krankenversicherung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Die derzeitige Pandemie verstärkt die Probleme und Ungleichbehandlung im Gesundheitssystem, gerade für besonders vulnerable Personengruppen. Schon zur Vermeidung der Weiterverbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage ist es dringend geboten, dass alle in Deutschland lebenden Menschen ärztliche Hilfe aufsuchen können. Gesundheitsversorgung muss – auch und vor allem in Corona-Zeiten – nach Ansicht der antragstellenden Fraktion für alle gewährleistet sein, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus sie haben oder ob sie derzeit über eine Krankenversicherung verfügen oder nicht. Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland ein Anrecht auf Zugang zum Gesundheitssystem. Rechtlich und in der Praxis gibt es aber Einschränkungen und Umstände, die diesen Zugang für bestimmte Gruppen erschweren. Zu diesen Gruppen gehören insbesondere Menschen ohne Papiere, Menschen ohne Wohnsitz, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen, die durch Beitragsschulden nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch haben, Menschen die einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch haben, diesen aber aus strukturellen oder lebenslagebedingten Gründen nicht geltend machen können und bisher auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sind, EU-Bürgerinnen und Bürger ohne Freizügigkeitsrecht sowie Menschen, die nur eingeschränkte Gesundheitsversorgung über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Bundesregierung muss sich gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass diese Gruppen einen erleichterten Zugang zum Gesundheitssystem erhalten u.a. ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Kostenübernahme für Testungen und Behandlungen von COVID-19 müssen auch ohne Versicherungsschutz gewährleistet werden. 

Lesen Sie hier den Antrag, den wir vor diesem Hintergrund in den Bundestag eingebracht haben.