Drei von vier pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland aktuell zu Hause durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Freundinnen und Freunde versorgt – zwei von drei gänzlich ohne die Unterstützung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegedienste. Menschen, die einen Pflegebedürftigen nach §14 SGB XI nicht erwerbsmäßig in seiner eigenen Häuslichkeit pflegen, werden als Pflegepersonen bezeichnet (§19 SGB XI), sind aber gemeinhin als pflegende Angehörige bekannt. Hierzu gehören auch Familien, welche ein Kind in ihrer häuslichen Umgebung pflegen. In Deutschland gibt es rund 4,7 Mio. Menschen, die dieser Gruppe angehören. Nicht nur aufgrund der Größe dieser Gruppe sind die Leistungen, die diese Menschen erbringen, systemrelevant. Denn andernfalls müssten die pflegebedürftigen Menschen in (teil-)stationären Einrichtungen versorgt werden.
Wir haben einen Antrag zur Unterstützung dieser Pflegepersonen in den Bundestag eingebracht.