Krankenhäuser gehören zur gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Menschen, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen sich – unabhängig davon, wo sie leben und in welcher sozialen Lage sie sich befinden – auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Versorgungssystem verlassen können. Auch wenn wir in Deutschland insgesamt ein gutes Versorgungssystem haben, gibt es deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Erreichbarkeit und der Qualität des nächstgelegenen Krankenhauses. In einigen Regionen gibt es Versorgungslücken in bestimmten Disziplinen, in anderen eine Über- und Fehlversorgung mit einer nicht bedarfsgerechten Anzahl und Verteilung von Krankenhausstandorten und -betten. Übergänge vom Krankenhaus zu nachgelagerten Versorgungsangeboten, insbesondere auch zur Rehabilitation und der ambulanten Pflege, erweisen sich immer wieder als problematisch. Der Staat kommt seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge im Krankenhausbereich nur bedingt nach. Das wird vor allem an einer seit Jahren mangelhaften Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, einer defizitären staatlichen Krankenhausplanung sowie einem reformbedürftigen und zu finanziellen Fehlanreizen führenden Vergütungssystem deutlich. Die Krankenhäuser in Deutschland müssen inzwischen etwa 50 Prozent ihrer Investitionen aus eigenen Mitteln aufbringen. Dazu verwenden sie die Mittel aus den Fallpauschalen, die jedoch für die Finanzierung der Betriebs- und Personalkosten gedacht sind. Hinzu kommt, dass Leistungen, die für den Therapieerfolg relevant sind, zwar erbracht, aber nicht bezahlt werden. In der Konsequenz führen diese Faktoren zu medizinisch unnötigen Behandlungen, erhöhtem Druck auf das Personal und in einigen Regionen auch zur Schließung bedarfsnotwendiger Häuser. All dies geht zulasten der Patient*innen.

Lesen Sie hier den Antrag, den wir vor diesem Hintergrund in den Bundestag eingebracht haben.