In Deutschland erreichen erfreulicherweise immer mehr Menschen mit Behinderungen ein hohes Lebensalter. Der demografische Wandel zu einer hochaltrigen Gesellschaft führt dazu, dass des mehr Menschen geben wird, die in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind, chronisch erkranken oder pflegebedürftig werden. Unabhängig vom Alter steigt auch die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Personengruppen sind genau wie Menschen, die mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen oder diese früher im Leben erwerben, häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen. Zudem benötigen sie häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Wer anders als die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommuniziert – zum Beispiel in Gebärdensprache oder Leichter Sprache – oder sich anders als die große Mehrheit der Patientinnen und Patienten verhält, hat oftmals Probleme und Hürden, entsprechend gut versorgt zu werden. Wechselwirkungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen oder in Kombination auftretende Beeinträchtigungen machen eine gute gesundheitliche Versorgung besonders anspruchsvoll. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention der Ver einten Nationen (UN-BRK) im Jahr 2009, also vor nunmehr über 10 Jahren ratifiziert. Artikel 25 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Darüber hinaus sind speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen beziehungsweise Erkrankungen ausgerichtete Angebote zu garantieren. Diese Dienstleistungen müssen unentgeltlich bzw. zu erschwinglichen Konditionen angeboten werden. Artikel 26 UN-BRK schreibt das Recht auf Habilitation (Erwerb von Fähigkeiten) und Rehabilitation fest. Die Versorgungswirklichkeit, mit der sich Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen konfrontiert sehen, zeigt jedoch, dass Deutschland von einer  wirksamen Umsetzung der UN-BRK noch weit entfernt ist. Dies zeigt auch der Vergleich mit dem Antrag der antragstellenden Fraktion „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen menschenrechtskonform gestalten“ (BT- Drs. 18/3155) aus dem Jahr 2014. Viele der dort gemachten Feststellungen gelten weiterhin und die darin aufgestellten Forderungen sind bis heute nicht erfüllt, sodass an diesen ausdrücklich festgehalten wird.

Lesen Sie hier den Antrag, den wir vor diesem Hintergrund in den Bundestag eingebracht haben.