Mit dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber den Bereich der Krankenhäuser, die Reha-Einrichtungen sowie die Einrichtungen des SGB XI unter einen Schutzschirm gestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass dies nur ein erster Schritt sein kann, wenn es darum geht den Fortbestand von Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung über die COVID-19-Pandemie hinaus zu sichern. Daher sollten weitere Leistungserbringer in den Schutzschirm einbezogen werden.
Wir haben dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.