Zum ersten Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, familienpolitsche Sprecherin:
Der erste Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes enthält positive Neuerungen, bleibt aber insgesamt hinter den Erfordernissen zurück. Die Klarstellung, dass der Anspruch auch besteht, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten, ist essentiell und somit zu begrüßen. Ebenso wichtig ist der Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. An anderen Stellen bleibt der Vorschlag aber unzureichend.
Eltern müssen auch dann einen Anspruch erhalten, wenn keine Kita-Schließungen erfolgen, behördlich aber dazu geraten wird, die Kinder möglichst nicht hin zu schicken. Auch betrifft die Regelung Privatversicherte nicht, so dass diese nur auf die unzureichend ausgestaltete Elternentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bauen können. Nicht zuletzt ist der Zeitraum von 20 Tagen pro Elternteil recht knapp bemessen. Je nach Pandemieverlauf könnte schon recht bald eine Verlängerung der Regelung notwendig werden. Schon die jetzt zur Umsetzung stehende Regelung kommt reichlich spät: Noch im Dezember hatte die Koalition an der Elternentschädigung nach IfSG herum gebastelt und einen Sonderurlaub oder den Weg über das Kinderkrankengeld ausgeschlossen. Jetzt wird mit heißer Nadel an letztem gestrickt. Die Umsetzung sollte nun schnellstmöglich erfolgen, damit Eltern Rechts- und Planungssicherheit haben.
Unverständlich ist, dass die Koalition die Gruppe der Selbständigen außen vor lässt. Auch Selbständige in der GKV müssen vom ersten Tag an einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wie wir es in unserem Antrag „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“, Drs. 19/22501 fordern.