Zum am 21. Februar im Kabinett behandelten Anerkennungsbericht 2023 erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:
„Gute Nachrichten für die deutsche Wirtschaft: Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen steigt von Jahr zu Jahr. Insgesamt wurden bereits über 365.000 Anträge registriert, knapp 50.000 davon allein im Jahr 2022.
Besonders erfreulich ist außerdem die Anerkennungsquote: 2022 endeten 98 Prozent der Verfahren für bundesrechtliche Berufe mit der Möglichkeit, die volle Gleichwertigkeit direkt oder nach einer Nachqualifizierung anerkannt zu bekommen.
Viele arbeiten dann in den Branchen, die besonders dringend Fachkräfte benötigen: Heilberufe machen 75 % aller Anerkennungen nach Bundesrecht aus. Dazu kommen über die Länder viele Erzieher*innen, Lehrkräfte, Technik- und IT-Spezialist*innen.
Das alles zeigt: Deutschland ist auf gutem Weg, ein attraktives Einwanderungsland zu werden.
Wir machen Tempo bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Nicht nur die Zahl der Verfahren ist auf einem Rekordhoch. Auch die Verfahrensdauer ist nun deutlich kürzer.
Doch wir sind noch lange nicht am Ziel: Jahr für Jahr brauchen wir für unsere Unternehmen und in der Wissenschaft 400.000 Fachkräfte aus dem Ausland, um die Lücke zu schließen. Darum müssen wir Abschlüsse noch schneller anerkennen und den Prozess vereinfachen und standardisieren. Es braucht eine stärkere Zentralisierung der zuständigen Stellen und finanzielle Unterstützung für Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden. Vor allem aber müssen die zuständigen Behörden und Beratungsstellen über ausreichend Personal verfügen, um den steigenden Antragszahlen gerecht zu werden.
Klar ist auch: Im globalen Wettbewerb um Fachkräfte können wir nur bestehen, wenn wir es mit der Willkommenskultur ernst meinen. Und das tun wir. Wir wollen eine offene Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt, auf dem nicht die Herkunft, sondern die Ausbildung, persönliche Fähigkeiten und die individuelle Leistungsbereitschaft über die berufliche Zukunft entscheiden. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“
Hintergrund: Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt im Auftrag des BMBF das Monitoring zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes durch.