Zum Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Korruption von Ärztinnen und Ärzten erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Gesundheitsminister Bahr muss endlich gesetzliche Regelungen zur Verfolgung von Korruption und Bestechlichkeit durch Ärztinnen und Ärzte dem Bundestag vorlegen. Längere Zeiten des Prüfens sind nicht mehr angemessen.
Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 22.06.2012 darauf verwiesen, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, durch Schaffung von Straftatbeständen eine wirksame strafrechtliche Ahndung zu ermöglichen. Deshalb muss die Bundesregierung endlich zu Ergebnissen kommen und darf das Anliegen nicht weiter verschleppen.
Berichte der Gesetzlichen Krankenkassen zeigen: Auch beim Fehlverhalten im Gesundheitswesen besteht noch Regelungsbedarf, um mehr Transparenz herzustellen. Es ist eine einheitliche Erfassung von Fehlverhalten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen erforderlich.
Bereits 2004 wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, die Kassenärztliche Vereinigungen verpflichten, Fehlverhalten zu verfolgen, sich mit den Krankenkassen abzustimmen und die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Bisher fehlt es an Abstimmungen zwischen den verschiedenen Akteuren, die schon heute rechtlich zur Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verpflichtet sind.
Nach zwei Anhörungen des Bundestages zum Thema hatte Gesundheitsminister Daniel Bahr genügend Zeit, um gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen entschieden einschreiten zu können.