Anlässlich des achten Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (3. Mai) sowie des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (4./5. Mai) erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag:
Es ist nicht hinnehmbar, dass Patientinnen und Patienten mit Behinderung auch acht Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer mit großen Zugangshürden bei der gesundheitlichen Versorgung zu kämpfen haben. Nur ein kleiner Teil der Praxisräume ist für Menschen mit Behinderung überhaupt zugänglich und auch barrierefreie Patienteninformationen sind noch immer Mangelware. Das muss sich endlich ändern. Barrierefreiheit muss nicht nur ein verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von Arztpraxen sein, sondern auch für bestehende Praxen braucht es ein Handlungsprogramm. Zudem müssen die Bedarfe von Menschen mit Behinderung stärker in der Ausbildung aller Gesundheitsberufe thematisiert und entsprechende Weiterbildungsangebote geschaffen werden.
Verbesserungen in der Hilfsmittelversorgung dringend nötig
Die jetzt geplante Hilfsmittelreform muss dazu genutzt werden, die Versorgung systematisch zu verbessern. Minderwertige Qualität, unkoordinierte Lieferungen und notdürftige Beratung – die Beschwerden über die Hilfsmittelversorgung häufen sich, seitdem die Krankenkassen Hilfsmittel frei ausschreiben dürfen. Hier müssen wir dringend gegensteuern. Krankenkassen und Leistungserbringer dürfen ihre wirtschaftlichen Interessen nicht länger zu Lasten des Patientenwohls verfolgen. Patientinnen und Patienten müssen die Hilfsmittel bekommen, die sie für eine volle Teilhabe benötigen – ohne aus eigener Tasche draufzahlen zu müssen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten“ verbindliche erweiterte Qualitätsstandards für Hilfsmittelausschreibungen. Die Versorgung muss regelmäßig durch Patientenbefragungen und Prüfverfahren evaluiert werden. Besonders bei beratungs- und wartungsintensiven Hilfsmitteln sollte die Versorgung wohnortnah erfolgen.
UN-Behindertenrechtskonvention muss umgesetzt werden
Gemäß Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen gesundheitlichen Versorgung. Außerdem stehen ihnen Gesundheitsleistungen zu, die speziell wegen ihrer Behinderung benötigt werden und genau auf ihre spezifischen Gesundheitsbedarfe und Beeinträchtigungen zugeschnitten sind. Dieser Anspruch wird in der Praxis jedoch nicht eingehalten. Es ist höchste Zeit, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und eine menschenrechtskonforme gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung endlich konsequent mit den Defiziten beschäftigt und die notwendigen Schritte einleitet.
Antrag „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten“