Zur heutigen abschließenden Beratung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Ausschuss für Gesundheit erklärt Maria Klein-Schmeink:

„Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) setzt den zentralen Webfehler seiner Vorgänger fort. Es gibt noch immer keine systematische Patientenbeteiligung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und auch keine Strategie. So laufen wir Gefahr, dass die Ergebnisse an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer vorbeigehen. Wir brauchen endlich Patientenbeteiligung dort, wo die wesentlichen Entscheidungen der Digitalisierung getroffen werden, und zwar in den Gremien von gematik, BfArM und Co. Dafür fordern wir ein gesetzlich zugesichertes Mitspracherecht für Patientinnen und Patienten. Wir müssen den Spieß umdrehen: Es sollte explizit begründet werden müssen, wenn Patientinnen und Patienten nicht mitgedacht und beteiligt werden. Immerhin ist nun festgeschrieben, dass die elektronische Patientenakte eine freiwillige und versichertengeführte Akte ist. Das schafft Klarheit. Auch einige von uns seit langem geforderte Regelungen wie die Einführung international gebräuchlicher Standards, wie z.B. SNOMED CT, begrüßen wir, denn damit können wir endlich echte Interoperabilität der Anwendungen ermöglichen.“