Zur heutigen 1. Lesung des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Ausgerechnet die durch Corona besonders gefährdeten Gruppen und die für ihre Versorgung besonders wichtigen Einrichtungen bleiben trotz anderer Ankündigungen weiterhin ohne einen Schutzschirm gegen die besonderen Belastungen aus der Corona-Krise.
Bei den finanziellen Hilfen klafft weiterhin eine Lücke bei den Einrichtungen, die sich um die Versorgung besonders schutzbedürftiger Menschen kümmern. Beispielsweise für Einrichtungen oder dort tätigen Berufsgruppen wie der Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe, der Gemeindepsychiatrie oder die Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung. Auch diese Einrichtungen sind derzeit massiv sowohl von Mehrausgaben, aufgrund eines höheren Aufwands für Schutzausrüstung etc., als auch von Mindereinnahmen betroffen, die sich z.B. aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder der Verschiebung von Eingriffen ergeben. Hier muss dringend nachgebessert werden. Sonst stehen wir nach der Coronakrise vor einem Scherbenhaufen.
Wir fordern deshalb mit unserem Antrag „Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern – Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen“ BT-Drs. 19/18956 diese und weitere Einrichtungen endlich finanziell abzusichern. Zudem kommt es jetzt in der Krise darauf an flexible, alltagsgerechte Lösungen für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung zu ermöglichen. Denn die vielen Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit einer Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf dürfen mit den Folgen der Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen nicht allein gelassen werden.“