Mit dem 2003 im Kliniksektor eingeführten System der Diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups – DRG) verband der Gesetzgeber das Ziel, die Versorgung durch eine Verkürzung der stationären Verweildauern wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten und immer mehr Behandlungen vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich zu verlagern. Nach sieben Jahren kann festgestellt werden, dass die Verweildauer im Krankenhaus deutlich gesunken ist. Viele Patientinnen und Patienten ziehen eine ambulante Behandlung einer stationären vor. Allerdings offenbaren sich nun deutlicher als vor der Einführung der DRG vorhandene Schnittstellenprobleme zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor. So bietet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) keine ausreichende Versorgung durch Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Hilfen, wenn nach einem stationären Aufenthalt oder einer ambulanten Operation bzw. Behandlung (z. B. Chemotherapie) ein weitergehender Unterstützungsbedarf vor allem bei der Bewältigung von notwendigen Alltagsaktivitäten besteht. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB V vorzulegen.
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