Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde eine 20 Prozent-Mindestquote für die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen eingeführt, die seit 1. Januar 2009 in Kraft ist. Ziel war, die psychotherapeutische Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche rasch und flächendeckend zu verbessern, persönliches Leid bei den Betroffenen sowie volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden. Wir fragten nach dem Umsetzungsstand.
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