Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom 17. März 2009
wurde der Selbstverwaltung durch § 17d des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
(KHG) der Auftrag erteilt, bis zum Jahr 2013 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschaliertes Vergütungssystem für voll- und teilstationäre Leistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu entwickeln. Der Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern hat sich mit Schreiben vom 12. Dezember 2010 an den Ausschuss für Gesundheit gewandt und die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung des neuen Entgeltsystems in die falsche Richtung läuft. Besonders kritisiert werden die mit der Revision des Erfassungssystems Psych-OPS (OPS = Operationen- und Prozedurenschlüssel) als Kostentrenner eingeführten Therapieeinheiten von 25, 50 und 75 Minuten, die nach Einschätzung der Fachleute Behandlungsbedarfe von chronisch psychisch Kranken nicht adäquat abbildeten, sondern Fehlanreize schaffen. Wir fragen die Bundesregierung, mit welchen Konsequenzen sie auf Kritik aus der Fachwelt reagiert und haken nach, ob sie mit einem Umsetzungsgesetz korrigierend eingreifen wird.
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[Antwort der Bundesregierung]