Im Rahmen der Debatten um das geplante Versorgungsgesetz äußern die Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern die Befürchtung, dass die Möglichkeit des Abbaus von Arztsitzen in rechnerisch überversorgten Gebieten insbesondere ihre Berufsgruppe treffen könne und hierdurch eine Situation der faktischen Unterversorgung in rechnerisch überversorgten Gebieten entstehen könne. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD(Bundestagsdrucksache 17/4643) zeigt auf, dass in den zehn Planungsbereichen mit den höchsten Versorgungsgraden (584 bis 377,4) eine extreme Spreizung bei der tatsächlichen Relation Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen pro 100 000 Einwohner/Einwohnerinnen (zwischen 117,83 und 19,03) zu verzeichnen ist und sich bei den Relationen Überschneidungen mit der Versorgung in den zehn Planungsbereichen mit den niedrigsten Versorgungsgraden
(107,5 bis 74,6 bei Relationen zwischen 37,11 und 5,84) ergeben.
Ziel der Kleinen Anfrage ist zu klären, ob solche Ungleichverteilungen auch in
anderen Arztgruppen auftreten und allgemeiner Handlungsbedarf besteht oder ob diese Ungleichgewichte bei Psychotherapeuten / Psychotherapeutinnen Folge der auf den 31. August 1999 festgelegten Stichtagsregelung sind und im Interesse der Versorgung der Bevölkerung eine spezifische Änderung sinnvoll ist.
[Kleine Anfrage lesen]
[Antwort der Bundesregierung]