Zur gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sehhilfenversorgung erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist selten, dass zu einem Thema von jeder Oppositionsfraktion jeweils ein Antrag vorgelegt wird. Auch wenn die Herangehensweise erwartbar unterschiedlich ist, zeigt dies doch, dass unverkennbar dringender Handlungsbedarf bei der Sehhilfenversorgung von sehbeeinträchtigten Versicherten in Deutschland besteht. Gutes Sehen bedeutet Lebensqualität, Sicherheit und ist Voraussetzung für die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die geltenden Regelungen für eine Kostenübernahme sind zu eng gefasst – dies betrifft sowohl den Kreis der Anspruchsberechtigten als auch die Höhe der Leistungen.

Wir fordern deshalb u.a. die schrittweise Wiederherstellung der mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz abgeschafften Regelung zur Erstattungsfähigkeit medizinisch notwendiger Sehhilfen, indem zunächst für medizinisch notwendige Brillengläser ab 5 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf vollständige bzw. ab 2 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf hälftige Kostenübernahme geschaffen wird sowie eine Regelung zum Schutz vor finanzieller Überforderung von Leistungsbezieherinnen und -beziehern nach dem SGB II und SGB XII bei medizinisch notwendige Sehhilfen.

Die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen haben diese Forderung in großer Mehrheit befürwortet und deutlich gemacht, dass die derzeit geltenden Regelungen viele Menschen, vor allem mit niedrigen Einkommen, massiv in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe einschränken.

Die Aufzeichnung der Anhörung ist hier abrufbar.

Den Antrag „Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ der  Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie hier.